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Verbandsgemeinde Vordereifel
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Satzungen

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf die Ausschüsse und den Bürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

Hauptsatzung

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf die Ausschüsse und den Bürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

I. Änderung Hauptsatzung vom 25.04.2013

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf die Ausschüsse und den Bürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

II. Änderung Hauptsatzung vom 26.03.2015

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf die Ausschüsse und den Bürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

III. Änderung Hauptsatzung vom 20.09.2017

IV. Änderung Hauptsatzung vom 23.06.2021

V. Änderung der Hauptsatzung vom 7.10.2021

In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Verbandsgemeinde Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art.

Verwaltungsgebührensatzung

Die Verbandsgemeinde Vordereifel erhebt Vergnügungssteuern für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- Schau-, Scherz- und sonstigen Unterhaltungsgeräten, einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen, Internetcafés.

Vergnügungssteuersatzung

In der Entwässerungssatzung werden die Grundstücksentwässerungen von Abwasser, Regen- und Grundwasser regelt. 
Die Art der Entwässerung (Mischsystem, Trennsystem) für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde wird ebenso dargestellt.

Allgemeinde Entwässerungssatzung 19.12.2014

Die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers werden in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung festgesetzt.

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung 24.07.2015

Die Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde wird als Eigenbetrieb geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist es, das Schmutz- und Niederschlagswasser von den in der Verbandsgemeinde gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen sowie das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen und Abwassergruben durchzuführen.

Betriebssatzung für das Abwasserwerk, 19.12.2014

Gegenstand der Zweckvereinbarung ist die Mitbenutzung von Abwasserbeseitigungsanlagen der Verbandsgemeinde Maifeld durch die Verbandsgemeinde Vordereifel.

Zweckvereinbarung für die Mitbenutzung von Abwasserbeseitigungsanlagen der Verbandsgemeinde Maifeld

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe unterhält die Verbandsgemeinde Vordereifel eine Feuerwehr.
Für ausgeführte Leistungen erhebt sie einen Kostenersatz.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Der Landkreis Mayen-Koblenz errichtet und betreibt für das Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz eine Musikschule. Er räumt den Einwohnern der Verbandsgemeinde Vordereifel eine Mitbenutzung der Musikschule auf der Basis der jeweils für die Musikschule geltenden Gebühren- und Schulordnung ein.

Zweckvereinbarung Musikschule

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde haben eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet: Aufgabe ist die Gewinnung von erneuerbaren Energien und der Energieversorgung sowie das Ausgleichsflächenmanagement.

Gründungsvereinbarung / Satzung der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Verbandsgemeindearchiv Vordereifel

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