Satzungen
In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.
Hauptsatzung
In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.
1. Änderung der Hauptsatzung
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Die Straßenreinigungspflicht, die nach dem Landesstraßengesetz der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden.
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen.
Ausbaubeitragssatzung
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Abgabe, mit der die Gemeinde die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Erschließungsbeitragssatzung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.
Hundesteuersatzung
Die Ortsgemeinde erhebt Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen.
Satzung für Feld- u. Waldwege
In der Friedhofssatzung werden detailliert die Gestaltung und die Art der Grabstätte sowie die Benutzung der Leichenhalle geregelt.
Friedhofssatzung
Die Gebühren für eine Grabstelle auf dem Friedhof sowie für die Benutzung der Leichenhalle werden in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt.
Friedhofsgebührensatzung
Die Satzungsvorschriften dienen der Erhaltung und Gestaltung des gewachsenen, charakteristischen Ortsbildes im historischen Kern.