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Verbandsgemeinde Vordereifel
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Wasserrahmenrichtlinie

Viehtränken an Fließgewässern
 
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
 
Die Verbandsgemeinde Vordereifel ist nach dem Landeswassergesetz zuständige Unterhaltungspflichtige für die Gewässer III. Ordnung.
 
Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird als ein Ziel die „Erreichung eines guten ökologischen Zustandes“ der Oberflächengewässer bzw. eines guten ökologischen Potentials ausgesprochen.
 
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes überlässt den einzelnen Bundesländern im Rahmen des Gemeingebrauches unter anderem die Regelungen bei Viehtränken.
 
Auszug

§ 25 WHG - Gemeingebrauch
Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist, soweit nicht Rechte anderer dem entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer nicht beeinträchtigt werden. .
 
§ 22 des Landeswassergesetzes für Rheinland-Pfalz gestattet im Rahmen des Gemeingebrauches unter Beachtung der ökologischen Verhältnisse das Tränken von Tieren an Gewässern, z. B. mittels Saug- und Trogtränken.
 
Die Verwendung automatischer Pumpen zur Wasserentnahme ist ausdrücklich genehmigungspflichtig.
 
Die gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz hat zur Gestaltung und zur Wirkung von Viehtränken an Fließgewässern ein mit Fotos illustriertes Faltblatt entwickelt:
 
Es wird hier anschaulich dargestellt wird, wie man sich bei der Haltung von Vieh entlang von Gewässern, sei es als Eigentümer oder auch als Pächter zu verhalten hat, um den Tieren den Zugang zum notwendigen Tränken zu geben, andererseits jedoch Schäden von dem sensiblen Uferrandbereich fernzuhalten.
 
Hier finden Sie dieses Faltblatt.

Wir bitten betroffene Viehhalter sich dort zum Schutz unserer Gewässer zu informieren und durch einen korrekten Umgang mit Viehtränken einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele zur Verbesserung unserer Fließgewässer zu leisten.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen bei der Verbandsgemeinde Vordereifel, Tel.Nr. 02651/8009-42 gerne zur Verfügung.
 
Mayen, 25.04.2019
 
Matthias Steffens
Fachbereichsleiter
-Kommunale Betriebe-
 
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