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Verbandsgemeinde Vordereifel
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    Grundsteuerreform

     

    Der Grundbesitz wird in Deutschland vollständig neu bewertet.

     

    Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz arbeitet auf Hochtouren

    Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben.

     

    Rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten in Rheinland-Pfalz

    Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Rheinland-Pfalz bis Mitte des Jahres 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Finanzämter des Landes rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bundesweit rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten), z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, neu bewerten müssen. Anhand der daraus berechneten Messbeträge können die Städte und Gemeinden dann ihren jeweiligen Hebesatz festlegen und die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erheben.

    Anders als bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte, die in den westdeutschen Bundesländern letztmalig zum 1. Januar 1964 stattgefunden hat, werden nunmehr alle Daten digital erfasst.

    Die bisherige dreistufige Berechnung der Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz beibehalten:

     

     

     
    Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat dazu folgende Informationsbroschüren veröffentlicht:

     

     

     

     

     

    Zudem gibt es ein Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform, das gemeinsam von den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Städtetag erstellt wurde. Dieses Video finden Sie hier.

     

     

    Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden sie unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer.

     

     

    Erste Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform: Post vom Finanzamt voraussichtlich frühestens ab Mitte Oktober im Briefkasten

    Die ersten auf der Grundlage des neuen Bewertungsrechts erstellten Bescheide über den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag werden voraussichtlich frühestens ab Mitte Oktober 2022 an Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken (Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke) verschickt.

     

    --> für weitere Informationen bitte hier klicken (pdf-Datei)

     

     

    Pressemitteilungen des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz

    - 25.10.2022: Grundsteuer: Frist bis 31. Januar 2023 verlängert

     

     

     

    Genauere Informationen zur Grundsteuerreform und den damit einhergehenden Änderungen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.fin-rlp.de/grundsteuer.

     

     

    [Foto oben: Gerd Altmann auf Pixabay | Foto und Grafiken im Text: www.fin-rlp.de]

     

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