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Verbandsgemeinde Vordereifel
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Satzungen

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

Hauptsatzung

1. Änderung der Hauptsatzung

Die Straßenreinigungspflicht, die nach dem Landesstraßengesetz der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden.

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen.

Ausbaubeitragssatzung (wiederkehrende Beiträge)

Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Abgabe, mit der die Gemeinde die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.

Erschließungsbeitragssatzung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.

Hundesteuersatzung

Die Ortsgemeinde erhebt Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen.

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- u. Waldwege

Haushaltssatzung

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