In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.
In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.
Die Straßenreinigungspflicht, die nach dem Landesstraßengesetz der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden.
Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen.
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Abgabe, mit der die Gemeinde die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Diese Website nutzt Cookies für Analysen, personalisierte Inhalte und um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Indem Sie diese Website nutzen, erklären Sie sich mit dieser Verwendung einverstanden. Informationen zum Datenschutz