Wasseruntersuchung
Bekanntmachung Wasserhärtegrad des Trinkwassers
Aufgrund des § 9 der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben.
Nach der letzten chemisch-physikalischen Trinkwasseruntersuchung vom 25. September 2023 wurde für das Wasser der Ortsgemeinde St. Johann ein Calziumcarbonat-Wert von 1,1 mmol/l festgestellt, was dem Deutschen Härtegrad 1 entspricht und damit auch in den Härtebereich „weich“ fällt.
Die komplette Wasseranalyse kann hier eingesehen werden:
Trinkwasseruntersuchung, Netzwerk Trinkwasser