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Verbandsgemeinde Vordereifel
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Satzungen

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

Hauptsatzung

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in dieser Satzung festgelegt.

 

I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die Straßenreinigungspflicht, die nach dem Landesstraßengesetz der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden.

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen.

Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Abgabe, mit der die Gemeinde die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.

Erschließungsbeitragssatzung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.

Hundesteuersatzung

Die Ortsgemeinde betreibt in Erfüllung ihrer Aufgabenpflicht die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung. Sie erhebt einmalige und laufende Entgelte sowie Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse.

Entgeltsatzung Wasserversorgung

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung betreibt und unterhält die Ortsgemeinde in ihrem Gebiet die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung in der Form eines Regiebetriebes.

Allgemeine Wasserversorgungssatzung

Die Gebühren für eine Grabstelle auf dem Friedhof sowie für die Benutzung der Leichenhalle werden in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt.

Friedhofsgebührensatzung

Das „Wasserwerk Kottenheim“ wird als Eigenbetrieb geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung mit Trink- und Brauwasser sowie Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen.

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

In der Friedhofssatzung werden detailliert die Gestaltung und die Art der Grabstätte sowie die Benutzung der Leichenhalle geregelt.

Friedhofssatzung Ortsgemeinde Kottenheim

In der Hauptsatzung wird die Art der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister geregelt.

II. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

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