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Verbandsgemeinde Vordereifel
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    Hilfsangebote des Landes Rheinland-Pfalz

     

    Soforthilfen

    02.04.2020 | Wirtschaft / Corona
    Wissing: Anträge für „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ können gestellt werden
    Das Land ergänzt die Soforthilfen des Bundes über den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. Damit erhalten in Rheinland-Pfalz auch Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten Liquiditätshilfen. Zudem können kleine Betriebe bis 10 Mitarbeiter Darlehen in Anspruch nehmen. Anträge können ab sofort über die Hausbank bei der ISB gestellt werden. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.
    „Mit dem ‚Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz‘ stehen umfassende Hilfen für die mittelständische Wirtschaft im Land bereit. Das Landesprogramm ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen als Land zusätzliche Hilfen im Wert von fast einer Milliarde Euro bereit. Die Anträge für Darlehen und Zuschüsse aus dem Landes-Zukunftsfonds können ab sofort gestellt werden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.


    Mit dem Landesprogramm schafft das Land Liquidität auch für Betriebe von über zehn bis 30 Mitarbeiter in Höhe von 39.000 Euro. Unternehmen können über ihre Hausbank ein Sofortdarlehen von 30.000 Euro sowie einen Zuschuss von 9.000 Euro aus Landesmitteln beantragen. Auch Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeiter können Darlehen von 10.000 Euro beantragen und erhalten damit mehr Liquidität. Der Landesfonds hat ein Volumen von fast einer Milliarde Euro.
    Konkret sieht die Kombination aus Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

    •  Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
       9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
       10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
       Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.


    •  Unternehmen von über 5 bis 10 Beschäftigten:
       15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
       10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
       Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.


    •  Unternehmen von über 10 bis 30 Beschäftigten:
       30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
       Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.


    Die Darlehen werden über die Hausbank beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an die Hausbank zur Weiterleitung an den Unternehmer. Darlehen und Zuschuss für Betriebe von über zehn bis 30 Mitarbeiter werden kombiniert in einem Verfahren beantragt.


    Die Sofortdarlehen können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30. November 2020 abgerufen werden. Sie haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis 31. März 2022 tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme.


    Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt von der ISB an den Antragsteller. Der Landeszuschuss ist an den Kredit gekoppelt und kann nicht einzeln beantragt werden.
    Weitere Informationen unter https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp. Antragsunterlagen, die über die Hausbanken bei der ISB eingereicht werden können unter https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp#tab6179-1


    Nicola Diehl
    Pressesprecherin
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    Tel. 06131/16-2220
     




     

     

    Wissing: Land hilft Selbstständigen und Kleinunternehmen

     

    Rheinland-Pfalz legt für die weitere Unterstützung von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ auf. Der Fonds ergänzt das Bundesprogramm und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.

     

    „Die Landesregierung hilft. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Regen stehen. Deshalb haben wir uns auf ein weitreichendes Unterstützungsprogramm, den Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz, verständigt. Der Fonds versorgt Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell und unbürokratisch mit Liquidität für die kommenden Monate“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bei der Vorstellung des Unterstützungsangebotes. 

    „Der Fonds der Landesregierung ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen zusätzliche Hilfen bereit: wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Diese werden im Landes-Fonds mit einer kombinierten Zuschuss- und Darlehenskomponente berücksichtigt“, sagte Wissing.

    Der Landesfonds hat ein Volumen von fast 1 Milliarde Euro. 

    Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

    •  Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: 

              9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm

              10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.


    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

    •  Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:

              15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm

              10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.


    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

    •  Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:

              Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.

    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.


    „Wir leisten damit einen weiteren Beitrag, um unsere mittelständische Wirtschaftsstruktur in Rheinland-Pfalz zu erhalten, zu der traditionell viele kleine Unternehmen gehören. Wir wissen alle: die Beschränkungen sind notwendig, um Leben zu retten. Wir wissen aber auch, dass es ein Leben nach Corona geben wird. Wir wollen unsere guten Arbeitsplätze, unsere innovativen Unternehmen, unsere kreativen Selbständigen, das wirtschaftliche, soziale und kreative Potential unseres Landes schützen und bewahren“, sagte Wissing.

    Die Programmittel werden durch die landeseigene Förderbank ISB verwaltet. Die Anträge für die Soforthilfen nehmen die Hausbanken entgegen. „Wir klären im Moment mit dem Bund die weiteren Details zu seinem Sofort-Hilfeprogramm, so dass die Antragsstellung so schnell wie möglich erfolgen kann. Es wird sich um ein schlankes Verfahren handeln. Die Banken sind eingebunden. Das Geld wird schnell ausgezahlt“, sagte der Minister. Die Antragstellung ist bis Juni 2020 begrenzt.

    Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme. 

     

    Susanne Keeding

    Pressesprecherin

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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