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Verbandsgemeinde Vordereifel
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    Soforthilfe für Private

    KREIS MYK. Ab sofort können von der Flutkatastrophe betroffene Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz die finanzielle Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz bei der Kreisverwaltung beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofortige Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.500 Euro Soforthilfe gewährt.

    Der Antrag kann per E-Mail an Hochwasser-Soforthilfe@kvmyk.de oder per Post an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz mit dem Betreff „Hochwasser - Soforthilfe" geschickt werden. Alle weiteren Informationen sowie den Antrag gibt es unter www.kvmyk.de/soforthilfe


    Antrag Soforthilfe Private

    Richtlinie für die Soforthilfe Private

     

     

     

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