Die LAG Osteifel-Ahr ist seit Ende des Jahres 2022 als LEADER-Region anerkannt. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir die Region auch in der neuen Förderperiode weiter nach vorne brin-gen. Dazu brauchen wir Ihre Ideen für neue und innovative Vorhaben! Projektträger können neben öffentlichen Institutionen auch Vereine und Verbände sowie Privatpersonen und Unternehmen sein.
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) un-terstützt. Die Handlungsfelder sind:
• Wohnen und Leben
• Tourismus und Wirtschaft
• Natur und Landschaft
Wichtige Eckdaten zum 5. Förderaufruf | |
Fördermittelbudget: |
474.755,29 € (davon bis zu 424.755,29 € EU-Mittel und bis zu 50.000,00 € Mittel des Landes)* *Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt |
Datum des Aufrufs: | 01.02.2025 |
Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: | 01.04.2025 (Ausschlussfrist) |
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: | voraussichtlich 07.05.2025 |
Themenbereiche: | Vorhaben, die zur Umsetzung der LILE beitragen |
Stelle für die Einreichung der Anträge: | Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr |
Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien und Fördersätze sowie die Antragsunterlagen sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.
Weitere Informationen
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanage-ment:
Hannah Reisten Regionalmanagement Osteifel-Ahr Telefon +49 261 30439-27 hannah.reisten@sweco-gmbh.de
Ablauf des Auswahlverfahrens
1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Projekt-steckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Ge-schäftsstelle (Verbandsgemeinde Adenau) (Eingang bis spätestens 01.04.2025).
2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit (bspw. Vorlage aller behördlichen Genehmigun-gen) und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
3. Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien (veröffentlicht im Downloadbereich der Homepage) und Festlegung des Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.
4. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den*die Projektträger*in zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projek-tauswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorha-benbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann der Projektstart erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe inklusive relevanter Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) in die Projektauswahl einbezogen wer-den können. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.