Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 15. Januar 2025 wurden die neuen Grundsteuerbescheide 2025 auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte versandt.
Hierzu hat uns eine Vielzahl an Rückfragen und Widersprüchen erreicht.
Aufgrund dieser hohen Anzahl an Rückfragen und Widersprüchen kann sich die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen noch etwas verzögern.
Daher weisen wir darauf hin, dass ein Widerspruch, gemäß § 80 Abs 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), keine aufschiebende Wirkung hat und die festgesetzten Beträge an den ausgewiesenen Fälligkeiten zu zahlen bleiben.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um etwas Geduld und versichern, dass alle Anfragen sorgfältig bearbeitet und beantwortet werden.
Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung
Vordereifel